Fortbildung Sachkunde-nachweis Pflanzenschutz
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Die Fort- und Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG gilt für sachkundige Personen im Pflanzenschutz, um die einmal erlangte Sachkunde aktiv zu halten.
Beschreibung
Die Fort- und Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG gilt für sachkundige Personen im Pflanzenschutz, um die einmal erlangte Sachkunde aktiv zu halten.
Jeder Sachkundige muss innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besuchen.
Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme
Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz
Richtlinie 2009/128/EG, PflSchG,
PflSchSachkV
Integrierter Pflanzenschutz
Allgemeine Grundsätze
Instrumente, Verfahren
Anwendung
Pflanzenschutzmittelkunde
Herbizide – Fungizide – Insektizide
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Anwendung, Aufbewahrung
Transport, Entsorgung
Unfallverhütung
Hinweis!
NICHT im Kurs enthalten: Prüfung beim LfULG
Vorraussetzungen
Facharbeiter und Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, erfolgreicher Sachkundenachweis Pflanzenschutz