Fortbildung Sachkunde-nachweis Pflanzenschutz

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 Die Fort- und Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG gilt für sachkundige Personen im Pflanzenschutz, um die einmal erlangte Sachkunde aktiv zu halten. 

Beschreibung

 

Die Fort- und Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG gilt für sachkundige Personen im Pflanzenschutz, um die einmal erlangte Sachkunde aktiv zu halten. 

 

Jeder Sachkundige muss innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besuchen. 

Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme

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Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz 

Richtlinie 2009/128/EG, PflSchG, 

PflSchSachkV 

Integrierter Pflanzenschutz 

 

Allgemeine Grundsätze 

Instrumente, Verfahren 

Anwendung 

 

Pflanzenschutzmittelkunde 

Herbizide – Fungizide – Insektizide 

 

Umgang mit Pflanzenschutzmitteln 

 

Anwendung, Aufbewahrung 

Transport, Entsorgung 

Unfallverhütung 

Hinweis!

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NICHT im Kurs enthalten: Prüfung beim LfULG

Vorraussetzungen

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Facharbeiter und Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, erfolgreicher Sachkundenachweis Pflanzenschutz