Sachkunde-nachweis Pflanzenschutz
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Preis inkl. Tagungspauschale für Getränke
Beschreibung
Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.
Jeder, der beruflich
- Pflanzenschutzmittel anwendet,
- Pflanzenschutzmittel verkauft,
- nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät
muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.
Die Beantragung des neuen SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist.
Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz
Richtlinie 2009/128/EG, PflSchG,
PflSchSachkV
Veranstaltungsort
www.stadtmuehle-allstedt.de
Hinweis: Wir haben ein Zimmerkontingent bis zum 15. Juli. Die Übernachtung und Verpflegung vor Ort ist im Preis nicht enthalten. Wir übernehmen aber gerne die Buchung.
Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme
Integrierter Pflanzenschutz
Allgemeine Grundsätze
Instrumente, Verfahren
Anwendung
Pflanzenschutzmittelkunde
Herbizide – Fungizide – Insektizide
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Anwendung, Aufbewahrung
Transport, Entsorgung
Unfallverhütung
- Sachkundenachweis Pflanzenschutz und Sachkundeprüfung
- Rechtsvorschriften
- Pflanzenschutzmittel
- Anwendungsbereiche
- Aufbewahrung, Lagerung und Transport
- Lagermengen und Lagerorte sowie Transport
- Schutzmaßnahmen und Soforthilfemaßnahmen bei Unfällen,
- Kennzeichnung
- Grundsätze
- Schadursachen und Schutzmaßnahmen
- Anforderungen und Aufbau der Pflanzenschutz- und Spritzgeräte
Dauer
2 Tage , 8-17 Uhr
Hinweis!
NICHT im Kurs enthalten: Prüfung beim LfULG