Sachkunde-nachweis Pflanzenschutz

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Preis inkl. Tagungspauschale für Getränke

Beschreibung

Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz. 

 

Jeder, der beruflich 

 

  • Pflanzenschutzmittel anwendet, 
  • Pflanzenschutzmittel verkauft, 
  • nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder 
  • über den Pflanzenschutz berät 

muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen. 

 

Die Beantragung des neuen SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist. 

 

Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz 

Richtlinie 2009/128/EG, PflSchG, 

PflSchSachkV 

Veranstaltungsort

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www.stadtmuehle-allstedt.de 

Hinweis: Wir haben ein Zimmerkontingent bis zum 15. Juli. Die Übernachtung und Verpflegung vor Ort ist im Preis nicht enthalten. Wir übernehmen aber gerne die Buchung.

Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme

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Integrierter Pflanzenschutz 

Allgemeine Grundsätze 

Instrumente, Verfahren 

Anwendung 

 

Pflanzenschutzmittelkunde 

Herbizide – Fungizide – Insektizide 

 

Umgang mit Pflanzenschutzmitteln 

 

Anwendung, Aufbewahrung 

Transport, Entsorgung 

Unfallverhütung 

  • Sachkundenachweis Pflanzenschutz und Sachkundeprüfung 
  • Rechtsvorschriften 
  • Pflanzenschutzmittel 
  • Anwendungsbereiche 
  • Aufbewahrung, Lagerung und Transport 
  • Lagermengen und Lagerorte sowie Transport 
  • Schutzmaßnahmen und Soforthilfemaßnahmen bei Unfällen, 
  • Kennzeichnung 
  • Grundsätze 
  • Schadursachen und Schutzmaßnahmen 
  • Anforderungen und Aufbau der Pflanzenschutz- und Spritzgeräte 

Dauer

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2 Tage , 8-17 Uhr

Hinweis!

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NICHT im Kurs enthalten: Prüfung beim LfULG